Ganz so schlimm ist es zum Glück ja noch nicht und irgendwann wird der ersehnte Regen wohl kommen ...
Aber viele Landwirte haben die frühe Ernte und die Möglichkeit, ihre Zwischenfruchtfläche auf Antrag als Futter nutzen zu dürfen, zum Anlass genommen, möglichst früh mit der Aussaat zu beginnen.
Leider war vielerorts zwar Regen gemeldet, er ist aber ausgeblieben oder es kamen nur ein paar wenige Tropfen. Infolge dessen ist oft das Zwischenfruchtsaatgut nicht aufgelaufen.
Ärgerlich, nicht nur weil nun der erhoffte Futteraufwuchs fehlt, sondern auch weil dies zu Problemen bei der Förderung führen kann.
Sehr lückenhafter Aufwuchs könnte zu Sanktionen führen, auch wenn man mit Sackanhängern und Rechnungen belegen kann, dass das Saatgut ordnungsgemäß ausgebracht wurde.
Nach Auffassung der zuständigen Behörde muss bei Flächen die, als ÖVF mit Zwischenfrüchten gemeldet worden, sicherzustellen, dass diese über den Winter bewachsen sind. Ist das Saatgut bisher nicht aufgelaufen, sollte bis zum 30. September nachgesäht werden.
Damit kommen auf die Landwirte in einem ohnehin schon schwierigen Jahr für die entsprechenden Flächen auch noch deutlich erhöhte Kosten zu.
Ob und wie das letztendlich gehandhabt wird, kann natürlich jetzt noch niemand sagen. Allerdings drohten im letzten Winter einigen Landwirten bei lückenhaftem Aufwuchs der Zwischenfrüchte ebenfalls Sanktionen. Auch damals war das Wetter schuld: Starkregen im Herbst hatte das Saatgut stellenweise abgeschwemmt und die nassen Flächen waren danach nicht mehr zu befahren. Nachsähen war damals unmöglich ...
Freitag, 14. September 2018
Dienstag, 24. Juli 2018
Wegen der Trockenheit dürfen die Brachflächen nun in einigen Regionen genutzt werden ...
In Rheinland-Pfalz dürfen aufgrund der starken Trockenheit und der damit verbundenen Futterknappheit in bestimmten Gebieten ab sofort die brachliegende Flächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung in bestimmten Landkreisen zu Futterzwecken genutzt werden.
Sowohl die Beweidung, als auch eine Schnittnutzung des Aufwuchses zu ist möglich.
Erlaubt ist dies jetzt in folgenden Kreisen:
- Ahrweiler
- Altenkirchen
- Alzey-Worms
- Bad Dürkheim
- Bad Kreuznach
- Cochem-Zell
- Donnersbergkreis
- Frankenthal
- Koblenz
- Ludwigshafen
- Mainz
- Mainz-Bingen
- Mayen-Koblenz
- Neuwied
- Rhein-Hunsrück-Kreis
- Rhein-Lahn-Kreis
- Rhein-Pfalz-Kreis
- Speyer
- Westerwaldkreis
- Worms
Wichtige Hinweise:
Flächen mit Zwischenfrüchten-ÖVF / Untersaaten-ÖVF dürfen im Jahr der Antragstellung lediglich mit Schafen und Ziegen beweidet werden (§ 31 Abs. 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung). Im Jahr nach der Antragstellung gilt § 5 Abs. 6 der Agrarzahlungen-Durchführungsverordnung. Nach Satz 2 dieser Regelung ist lediglich das Beweiden (mit Tieren) dieser Flächen zulässig. Eine Ausnahmeregelung, die eine Schnittnutzung zur Futtergewinnung oder das Beweiden (mit Tieren) im Antragsjahr erlaubt, ist rechtlich nicht zulässig.
Die Futternutzung von Winterzwischenfrüchten als Nachbau nach Leguminosen-ÖVF richtet sich ausschließlich nach § 5 Abs. 6 der Agrarzahlungen-Durchführungsverordnung. Nach Satz 2 dieser Regelung ist lediglich das Beweiden (mit Tieren, d. h. auch mit Rindern, Pferden, etc.) dieser Flächen zulässig (auch im Antragsjahr). Eine Ausnahmeregelung, die eine Schnittnutzung zur Futtergewinnung dieser Flächen erlaubt, ist rechtlich nicht zulässig.
Bei Zwischenfrüchten / Untersaaten, welche nicht als ÖVF angemeldet wurden, bzw. Winterzwischenfrüchten als Nachbau von Leguminosen, welche nicht als ÖVF angemeldet wurden, ist eine Beweidung oder Schnittnutzung zulässig.
Für Flächen, welche nach § 32a der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung als für Honigpflanzen genutztes Land angemeldet wurden, ist ab 1. Oktober lediglich eine Beweidung mit Schafen und Ziegen zulässig. Eine Ausnahmegenehmigung, die eine Schnittnutzung zur Futtergewinnung dieser Flächen erlaubt, ist rechtlich nicht zulässig.
Nach § 28 Abs. 2 und § 29 Abs. 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung ist eine Beweidung oder Schnittnutzung von Pufferstreifen / Feldrändern und Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern außerhalb des Sperrzeitraums nach § 5 Abs. 4 der Agrarzahlungen-Durchführungsverordnung (01.04. – 30.06.) immer erlaubt.
In Zweifelsfällen sprechen Sie mit ihrer Kreisverwaltung!
Quelle: Kreisverwaltung Neuwied
Bildquelle: pixybay.com
Mittwoch, 4. Juli 2018
Antragszeitraum für die Förderung der Umstellung auf biologische Landwirtschaft noch bis 20.07.2018
Rheinland-Pfalz:
"EULLa"-Antragsverfahren läuft noch bis zum 20.07.2018
Das Land Rheinland-Pfalz möchte mit dem Programm „Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft“ (EULLa) eine umweltschonende und nachhaltige Landwirtschaft fördern. Dabei sollen (Zitat): "Die Landwirte sollen eine aktive Rolle im Umwelt- und Naturschutz übernehmen".
Wer jetzt einen Antrag stellt, muss - um die Förderung in Anspruch zu nehmen - ab dem 01.01.2019 nach den jeweiligen Richtlinien wirtschaften. Bei einer Umstellung des Gesamtbetriebes muss spätestens bis Ende 2018 ein Vertrag mit einem anerkannten Öko- Kontrollunternehmen abgeschlossen sein.
Es gibt verschiedene Maßnahmen und Programme, aus denen man passend zum eigenen Betrieb wählen kann.
Meiner Meinung nach besonders interessant ist die Umstellung des Gesamtbetriebes für viele reine Grünlandbetriebe mit (oder ohne) Mutterkuhhaltung, da diese oft gar nicht viel an ihrer Wirtschaftsweise ändern müssen. Dort lohnt sich die Umstellung selbst dann, wenn Das Heu und die Absetzer weiterhin konventionell vermarktet werden.
• Einführung und Beibehaltung Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen,
• Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
• Anlage von Gewässerrandstreifen,
• Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
• Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchte über Winter,
• Umwandlung von Acker in Grünland,
• Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
• Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
• Alternativer Pflanzenschutz,
• Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
• Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
• Vertragsnaturschutz Grünland,
• Vertragsnaturschutz Kennarten,
• Vertragsnaturschutz Acker,
• Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
• Vertragsnaturschutz Streuobst.
Weiter Infos findet man beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf der Seite ELER-EULLE
Es gibt verschiedene Maßnahmen und Programme, aus denen man passend zum eigenen Betrieb wählen kann.
Meiner Meinung nach besonders interessant ist die Umstellung des Gesamtbetriebes für viele reine Grünlandbetriebe mit (oder ohne) Mutterkuhhaltung, da diese oft gar nicht viel an ihrer Wirtschaftsweise ändern müssen. Dort lohnt sich die Umstellung selbst dann, wenn Das Heu und die Absetzer weiterhin konventionell vermarktet werden.
Für Milchviehbetriebe ist es zurzeit meist schwierig eine Bio-Molkerei zu finden, die ihnen die Mich abnimmt. Die Wirtschaftlichkeit der Umstellung auf ökologischen Landbau ohne einen Zuschlag beim Milchauszahlungspreis muss sehr kritisch geprüft werden.
Im Ackerbau fängt die Förderung ebenfalls den Verlust nicht auf, wenn man keine alternative Vermarktung findet.
Direktvermarkter kann die Umstellung einen werbewirksamen Vorteil bringen.
Neben der Umstellung des Gesamtbetriebes werden auch noch weitere Programmteile angeboten. Hier eine Übersicht:
• Einführung und Beibehaltung Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen,
• Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
• Anlage von Gewässerrandstreifen,
• Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
• Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchte über Winter,
• Umwandlung von Acker in Grünland,
• Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
• Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
• Alternativer Pflanzenschutz,
• Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
• Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
• Vertragsnaturschutz Grünland,
• Vertragsnaturschutz Kennarten,
• Vertragsnaturschutz Acker,
• Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
• Vertragsnaturschutz Streuobst.
Weiter Infos findet man beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf der Seite ELER-EULLE
Hier geht es direkt zu dem für Landwirte interessanten Programmteilen: *klick*
Stöbern lohnt sich, es gibt auch Förderungen für andere Projekte im ländlichen Raum.
Die Antragsunterlagen, Infos und Ansprechpartner findet man auf der Seite Dienstleistungszentren Ländllicher Raum, besser bekannt als DLRs.
Die Antragsunterlagen, Infos und Ansprechpartner findet man auf der Seite Dienstleistungszentren Ländllicher Raum, besser bekannt als DLRs.
Hier geht es direkt zu den Unterlagen: *klick*
Bildquelle: pixabay.com
Freitag, 29. Juni 2018
"1000 Fragen für junge Landwirte" Neuerscheinung 2018
Gerade neu erschienen!!!
"1000 Fragen für junge Landwirte" ist am 21.Juni 2018 in der mittlerweile 18 Auflage im Ulmer Verlag erschienen. Verantwortlich zeichnet sich wieder das Autorenteam Ingrid Alsing, Josef Ertl und Stefan Birnbeck, die auch schon die letzte Auflage gestaltet haben.
"1000 Fragen für junge Landwirte" ist am 21.Juni 2018 in der mittlerweile 18 Auflage im Ulmer Verlag erschienen. Verantwortlich zeichnet sich wieder das Autorenteam Ingrid Alsing, Josef Ertl und Stefan Birnbeck, die auch schon die letzte Auflage gestaltet haben.
Der altbekannnte und bewährte Ratgeber gibt natürlich nicht nur jungen Landwirten Antworten auf ihre Fachfragen. Er bietet einen raschen Überblick über alle relevanten Themen.
Die Bereiche Ausbildung, Agrarpolitik, Natur- und Umweltschutz, Unternehmensführung, alle Themen rund um den Ackerbau und die Gründlandbewirtschaftung, sowie ein kleines Kapitel zum Waldbau werden behandelt. Natürlich fehlt auch der Komplex Tierhhaltung nicht, hier konzentriert sich das Buch auf Rinder, Schweine, Geflügel, Pferde, Schafe und Bienen. Außerdem gibt es noch ein Kapitel mit Formeln und Daten zur Landtechnik.
Kurz gesagt: Das Buch gehört in seiner jeweils aktuellen Ausgabe in jeden Betrieb!
Auch wenn es heute sehr einfach ist, etwas schnell im internet nachzuschlagen, hat der Ratgeber seine Berechtigung. Gerade wenn man sich einer Information sicher sein will, dauert es manchmal länger, sich durch die unterschiedlichen Ergebnisse der Suchmaschinen und die oft vorne gelisteten Antworten von (Pseudo ?)- Experten in diversen Foren zu kämpfen, als schnell etwas nachzuschlagen.
Kaufen kann man es hier: "1000 Fragen für den jungen Landwirt"
Kleine Hinweis an den Verlag:
Sehr schade und nicht mehr ganz zeitgemäß ist es in meinen Augen, dass es die "1000 Fragen" nur als Papierbuch und nicht auch als e-Book gibt.
Natürlich ist das Buch für Bauern aller Alterstufen gedacht, aber gerade mit dem "junge Landwirte" im Titel sollte man bedenken, dass diese Zielgruppe Handy und / oder Tablett ständig und auch als mobiles Büro nutzten.
Es wäre für mich nur logisch und sehr hilfreich, wenn man dort jederzeit auf verlässliche Daten zurückgreifen könnte. Das jemand das Buch ständig mitschleppt, ... ist eher unwahrscheinlich.
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