Ganz so schlimm ist es zum Glück ja noch nicht und irgendwann wird der ersehnte Regen wohl kommen ...
Aber viele Landwirte haben die frühe Ernte und die Möglichkeit, ihre Zwischenfruchtfläche auf Antrag als Futter nutzen zu dürfen, zum Anlass genommen, möglichst früh mit der Aussaat zu beginnen.
Leider war vielerorts zwar Regen gemeldet, er ist aber ausgeblieben oder es kamen nur ein paar wenige Tropfen. Infolge dessen ist oft das Zwischenfruchtsaatgut nicht aufgelaufen.
Ärgerlich, nicht nur weil nun der erhoffte Futteraufwuchs fehlt, sondern auch weil dies zu Problemen bei der Förderung führen kann.
Sehr lückenhafter Aufwuchs könnte zu Sanktionen führen, auch wenn man mit Sackanhängern und Rechnungen belegen kann, dass das Saatgut ordnungsgemäß ausgebracht wurde.
Nach Auffassung der zuständigen Behörde muss bei Flächen die, als ÖVF mit Zwischenfrüchten gemeldet worden, sicherzustellen, dass diese über den Winter bewachsen sind. Ist das Saatgut bisher nicht aufgelaufen, sollte bis zum 30. September nachgesäht werden.
Damit kommen auf die Landwirte in einem ohnehin schon schwierigen Jahr für die entsprechenden Flächen auch noch deutlich erhöhte Kosten zu.
Ob und wie das letztendlich gehandhabt wird, kann natürlich jetzt noch niemand sagen. Allerdings drohten im letzten Winter einigen Landwirten bei lückenhaftem Aufwuchs der Zwischenfrüchte ebenfalls Sanktionen. Auch damals war das Wetter schuld: Starkregen im Herbst hatte das Saatgut stellenweise abgeschwemmt und die nassen Flächen waren danach nicht mehr zu befahren. Nachsähen war damals unmöglich ...

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen